Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen
Das OVG Schleswig-Holstein hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Sankt Peter-Ording abgelehnt (Az. 1 KN 1/21).
Source: Datev – Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen