Fortgesetzte unerlaubte Untervermietung an Touristen und Mitbewohner führt zu fristloser Kündigung

Wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an touristische Gäste verurteilte das AG München einen Mieter dazu, seine Wohnung zu räumen und an die Vermieterin herauszugeben (Az. 417 C 7060/21).
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