Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Das BMF nimmt zur Anwendung des § 8d KStG i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung (Az. IV C 2 – S-2745-b / 19 / 10002 :002).
Source: Datev – Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker