Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordern
Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten – die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform. Auf diese Entscheidung des BFH weist die BRAK hin (Az. IX R 32/21).
Source: Datev – Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordern