EuGH zur Weinbereitung und -etikettierung

Ein Weinerzeuger darf unter bestimmten Voraussetzungen seinen eigenen Weinbaubetrieb auch dann angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Weinerzeugers erfolgt. So entschied der EuGH (Rs. C-354/22).
Source: Datev – EuGH zur Weinbereitung und -etikettierung