EuGH zur SCHUFA: DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen
Die DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen. Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO. So der EuGH (Rs. C-634/21, C-26/22 und C-64/22).
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