EuGH zur Bestimmung des auf einen Unterhaltsanspruch anwendbaren Rechts
Zur Bestimmung des auf einen Unterhaltsanspruch anwendbaren Rechts ist für den gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten auf den Ort seines gewöhnlichen Lebensmittelpunkts abzustellen. So entschied der EuGH (Rs. C-644/20).
Source: Datev – EuGH zur Bestimmung des auf einen Unterhaltsanspruch anwendbaren Rechts