EuGH zu Verpflichtungen von Diensteanbietern beim Teilen von Online-Inhalten
Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die Inhalte, die Nutzer auf ihre Plattformen hochladen wollen, vor ihrer öffentlichen Verbreitung zu überprüfen, ist mit den erforderlichen Garantien verbunden, um ihre Vereinbarkeit mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit zu gewährleisten. So der EuGH (Rs. C-401/19).
Source: Datev – EuGH zu Verpflichtungen von Diensteanbietern beim Teilen von Online-Inhalten