EuGH stärkt Unabhängigkeit der Kanzleien
Mit seinem Urteil zur Zulässigkeit von Beteiligungsverboten bei Anwaltskanzleien im Falle der Beteiligung reiner Investoren durch den deutschen Gesetzgeber, stärkt der EuGH die Unabhängigkeit von Kanzleien (Rs. C-295/23). Dazu nahm der DStV Stellung.
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