Erzieherinnen einer Kindertagesstätte dürfen zunächst nicht weiterbeschäftigt werden
Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen (Az. 2 B 211/22).
Source: Datev – Erzieherinnen einer Kindertagesstätte dürfen zunächst nicht weiterbeschäftigt werden