Erzieherin erstreitet höheres Übergangsgeld
Der staatlich anerkannte Abschluss einer Erzieherin an einer Fachschule gilt für die Berechnung der Höhe von Übergangsgeld als Fachschulabschluss und nicht lediglich als abgeschlossene Ausbildung. So das LSG Schleswig-Holstein (Az. L 7 R 55/21).
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