Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022
Das BMF gibt den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bekannt (Az. IV C 7 – S-3266 / 22 / 10001 :001).
Source: Datev – Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022