Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtmäßig

Das VG Neustadt entschied, dass die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes auch dann rechtmäßig ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt (Az. 3 K 952/21.NW).
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