Entschädigung energieintensiver Unternehmen: EU-Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelung
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen einer deutschen Regelung genehmigt, mit der bestimmte energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund der Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromkosten (sog. indirekte Emissionskosten) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden sollen.
Source: Datev – Entschädigung energieintensiver Unternehmen: EU-Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelung