Einhaltung von Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft laufend die „risikogerechte Anwendung der Vorgaben“ über Herkunftsnachweise bei größeren Bareinzahlungen im Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche. Dies erklärt die Bundesregierung (19/32521).
Source: Datev – Einhaltung von Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung