Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung für durch Botschaften oder internationale Einrichtungen erworbene Gegenstände oder Dienstleistungen
Der ECOFIN hat am 10.12.2024 der Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung (anstelle der derzeitigen Papierbescheinigung) zugestimmt, mit der bestätigt wird, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen nach Artikel 151 (Abs. 1, Unterabs. 1) der Mwst-Richtlinie in Frage kommt.
Source: Datev – Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung für durch Botschaften oder internationale Einrichtungen erworbene Gegenstände oder Dienstleistungen