Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband setzt u. a. voraus, dass seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Belege hierfür können sich bei einem Fehlen amtlicher (Ausweis-)Dokumente im Einzelfall auch aus den Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen im Ausland ergeben. So das VG Mainz (Az. 4 K 476/21).
Source: Datev – Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit