Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004
Das BMF teilt die Neufassung des BMF-Schreibens vom 17. November 2020 mit (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10082 :006).
Source: Datev – Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004