DStV-Forderung erfüllt: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 ist da!

Mit der erneuten Verlängerung der Sanktions-Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021, wonach kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB vor dem 11.04.2023 eingeleitet wird, können Kanzleien und Unternehmen nun etwas aufatmen. Darauf weist der DStV hin.
Source: Datev – DStV-Forderung erfüllt: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 ist da!