DRV Bund zahlt Zinsen an Deutsche Post AG
Ist dem Widerspruchsschreiben gegen einen Beitragsbescheid eine Kontoverbindung zu entnehmen, so liegt darin bereits das Einverständnis mit der späteren Erstattung auf dieses Konto. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 542/20).
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