Dreijährige Kinder haben Anspruch auf Betreuung in einem Kindergarten im Umfang von 6 Stunden täglich
Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden haben (Az. 10 ME 170/21).
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