Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt bzw. schlechter bezahlt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Das entschied das BAG (Az. 8 AZR 370/20).
Source: Datev – Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen