Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt
Zum 01.01.2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit lt. BMAS künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.
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