Coronavirus: § 11 Verpackungsgesetz – Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie
Die Prüfleitlinien zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG (Stand 6. November 2020) sehen verpflichtend Vor-Ort-Prüfungen vor. In der Pandemie kann davon abgewichen werden. Darauf weist die WPK hin.
Source: Datev – Coronavirus: § 11 Verpackungsgesetz – Vor-Ort-Prüfungen in der Pandemie