Corona: Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke vorläufig bestätigt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke („Steh-Bier-Verbot“) in Bamberg
BayVGH, Pressemitteilung vom 13.08.2020 zum Beschluss 20 CS 20.1821 vom 13.08.2020
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