Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf (Az. L 4 KR 549/22 B ER).
Source: Datev – Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen