Corona-Rettungsschirm: Ermittlung der Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer
Die Ermittlung der Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer im Rahmen des Corona-Rettungsschirms ist nicht zu beanstanden. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 KR 459/22 SodEG u. a.).
Source: Datev – Corona-Rettungsschirm: Ermittlung der Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer