Corona-Impfung: Klagen auf Vergütung Ungeimpfter während Freistellung in Seniorenheim abgewiesen
Das ArbG Gießen hat die Klagen eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Vergütung während der Zeit ihrer Freistellung wegen Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abgewiesen (Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22).
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