Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof muss neu getroffen werden

Das VG München hat den Eilanträgen dreier Bewerberinnen und Bewerber für die Vizepräsidentenstelle am BFH stattgegeben. Der Bundesrepublik Deutschland wurde untersagt, diese Stelle mit der vorgesehenen Bewerberin zu besetzen, bis eine neue Auswahlentscheidung für den Posten getroffen worden ist (Az. M 5 E 21.1208, M 5 E 21.1307, M 5 E 21.1388).
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Keine Teilnahmebefugnis eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger in Vertragsbeziehungen zueinander stehen

Da sich Klägerin und Stadt nicht lediglich als Steuerschuldner und Steuergläubiger gegenüberstünden, sondern auch Vertragsbeziehungen unterhielten, bestehe die Gefahr, dass der Gemeindebedienstete durch die Prüfung Einblicke in sensible Daten der Klägerin wie etwa Kalkulationsgrundlagen und weitere Vertragsbeziehungen erhalte. Der Teilnahmebefugnis der Stadt stehe im konkreten Fall daher lt. FG Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses der Klägerin entgegen (Az. 7 K 656/18 AO).
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DJ kann ein Künstler sein

Die Klage eines DJs gegen seine Einordnung als Gewerbetreibender war erfolgreich. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger als Künstler Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt und damit keine Gewerbesteuer zahlen muss (Az. 11 K 2430/18 G).
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Pfändbares Arbeitseinkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO – Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt lt. BAG grundsätzlich kein pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor (Az. 8 AZR 96/20).
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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2021

Die deutsche Industrieproduktion ging im August deutlich zurück. Die nach wie vor bestehenden Engpässe bei Vorprodukten dürften die Industriekonjunktur dabei auch in den kommenden Monaten dämpfen. Die Dienstleistungsbereiche legen derweil lt. BMWi noch einmal leicht zu.
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Selbstständige können ab 14.10.2021 Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab 14.10.2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.
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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines Tennislehrers

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass für Umsätze eines Tennislehrers weder eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL – noch nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG in Betracht kommt, da es sich um die Vermittlung von Spezialkenntnissen handelt (Az. 7 K 7102/20).
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BFH: Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft – steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i. S. des § 20 Abs. 4a EStG – Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners (I)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei den Anteilseignern führte, oder ob es sich um eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme handelt (Az. VIII R 14/20).
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BFH: Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft – steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i. S. des § 20 Abs. 4a EStG – Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners (II)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 bei den Anteilseignern oder zu einem nicht steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG a. F. führte (Az. VIII R 17/18).
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BFH: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben

Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das entschied der BFH (Az. II R 24/19).
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