Europas Wirtschaft erholt sich schneller als erwartet

Die Wirtschaft der EU erholt sich schneller als erwartet von der pandemiebedingten Rezession. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in ihrer Herbstprognose. Demnach dürfte die EU-Wirtschaft in diesem Jahr um 5 Prozent und im Jahr 2022 um 4,3 Prozent wachsen. Gleiches gilt für den Euro-Raum. Im Jahr 2023 soll das Wachstum in der EU 2,5 Prozent und im Euroraum 2,4 Prozent betragen.
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Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II

Das BSG hat entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens – anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen – nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist (Az. B 14 AS 15/20 R).
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Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Abs. 1 EStG

Das BMF weist darauf hin, dass die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung entspricht. Sie wird daher in das Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten aufgenommen (Az. IV B 5 – S-2293 / 19 / 10011 :001).
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Perücken als Kassenleistung – zwei Fälle mit unterschiedlichem Ausgang

Verliert eine Frau durch Krankheit oder eine Chemotherapie ihr Kopfhaar, hat sie gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einer Perücke. Die Kassen müssen hierfür mit den Haarstudios Verträge schließen, in denen geregelt ist, welche Beträge für Perücken gezahlt werden. Die Haarstudios müssen zu diesen Preisen den Versicherten auch tatsächlich Perücken anbieten. Eine Zuzahlung dürfen sie nur unter engen Voraussetzungen verlangen. So das LSG Schleswig-Holstein (Az. L 10 KR 92/18, L 10 KR 122/17).
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Überschrittene Fahrleistung in der Kaskoversicherung

Kann die Versicherung auf Grund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) eine Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 16 S 2/21).
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Deutsche Unternehmen wollen mehr digitale Souveränität

Die Stärkung der digitalen Souveränität und der Datenhoheit von Unternehmen sind zentral für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Eine repräsentative Unternehmensbefragung im Rahmen einer Studie von ZEW und BMWi kommt zu dem Ergebnis, dass sich Schlüsselbereiche der deutschen Wirtschaft bei der Digitalisierung vom Ausland abhängig fühlen. Der Verbesserung der digitalen Souveränität messen rund 70 Prozent der Unternehmen langfristig eine hohe Bedeutung bei. Die Datenhoheit, also Herr über die eigenen Daten zu sein, ist ihnen dabei besonders wichtig.
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Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21).
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„Stalking“ kann teuer werden

Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 10 U 6/20).
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Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Laut Schlussantrag in einer Rechtsache zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung vor dem EuGH ist ein Arbeitgeber im Rahmen angemessener Vorkehrungen verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der die Eignung verloren hat, seinen Arbeitsplatz einzunehmen, an einem anderen Arbeitsplatz zu verwenden, sofern er die erforderliche Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit besitzt und diese Maßnahme keine unverhältnismäßige Belastung für den Arbeitgeber darstellt (Rs. C-485/20).
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Bedeutung des Begriffs „Arbeitszeit“ für Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft

Der EuGH, der vom Arbeitsgericht um Vorabentscheidung im Fall eines in Teilzeit beschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns ersucht wurde, stellt insbesondere klar, inwieweit Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie 2003/88 eingestuft werden können (Rs. C-214/20).
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