VW-Abschaltsoftware kann Auflösung des Fahrzeug-Kaufvertrags rechtfertigen

Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Da eine solche Vertragswidrigkeit des Fahrzeugs nicht geringfügig ist, ist die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf lt. EuGH nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (Rs. C-128/20, C-134/20 und C-145/20).
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Zweifelhafte Werbung für erneuerte Elektronikgeräte

Der vzbv hat drei Betreiber von Onlinemarktplätzen, die erneuerte Smartphones, Notebooks und andere Elektronikgeräte anbieten, abgemahnt. Die Verbraucherschützer warfen den Anbietern der „refurbished“-Produkte irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies vor.
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Professor der Rechtswissenschaften darf seine eigene Hochschule vor EuG und EuGH vertreten

Ein Professor der Rechtswissenschaften darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. So entschied der EuGH (Rs. C-110/21).
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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2022

Die deutsche Wirtschaft hat – trotz des Krieges in der Ukraine – ein solides erstes Halbjahr hinter sich. Allerdings sorgen lt. BMWK Unsicherheiten über die Fortsetzung russischer Gaslieferungen für einen merklich eingetrübten Ausblick ins zweite Halbjahr.
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Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung i. S. d. § 17 EStG

Das FG Düsseldorf hatte sich mit dem Zeitpunkt der Verlustrealisierung beim Anteilsverkauf auseinanderzusetzen (Az. 10 K 1175/19).
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Horizontale Verlustausgleichsbeschränkung – Progressionsvorbehalt

Eine horizontale Verlustausgleichsbeschränkung geht auch bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften der Anwendung des besonderen Steuersatzes gemäß § 32b EStG („Progressionsvorbehalts“) vor. So das FG Düsseldorf (Az. 8 K 1836/18).
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BFH zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Dies entschied der BFH (Az. XI R 3/20).
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BFH: Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein Veräußerungsgewinn einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits dann nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die konkrete gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und alle dieser Tätigkeit dienenden Wirtschaftsgüter veräußert werden (Az. IV R 6/19).
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BFH: Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die von der Klägerin produzierten und gelieferten Holzhackschnitzel gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern sind (Az. V R 2/22).
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BFH: Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ in Einbringungsfällen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen ist, wenn ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer GmbH gehört, rückwirkend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und während des Rückwirkungszeitraums eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung erfolgt, die an den (vormaligen) Einzelunternehmer weitergeleitet wird (Az. VIII R 35/19).
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