Kein Abzug von Aufwendungen für den Abriss und Neubau eines formaldehydbelasteten Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für den mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung getätigten Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubau sind lt. FG Baden-Württemberg dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Abriss des Gebäudes und der Neubau nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen (Az. 1 K 1855/21).
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Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Beim Betrieb von PV-Anlagen ist für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren anzusetzen. Ein Restwert ist nach Ablauf der 20 Jahre nicht anzunehmen. Für die Entnahme des selbst verbrauchten Stroms ist der Teilwert anzusetzen. Der Teilwert des selbst verbrauchten Stroms entspricht den für seine Erzeugung aufgewandten Kosten. So das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 646/22).
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Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen?

Im Anwendungsbereich des § 16 EStG führt die zivilrechtliche Rückabwicklung nach §§ 143, 144 InsO vor Betriebsaufgabe geleisteter Zahlungen des Betriebsinhabers an Insolvenzgläubiger stets zur steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung sind im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1180/21).
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Verluste aus Kapitalvermögen durch vermeintliche Vermietung von (See-)Containern

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt zu Recht keine weiteren Verluste aus den streitigen Containergeschäften berücksichtigt hat (Az. 8 K 2173/21).
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Vollverzinsung und Unionsrecht

Die Vollverzinsungsregeln der § 233a und § 238 Abs. 1a AO bilden in Bezug auf den Beginn des Zinslaufs und die Zinshöhe die Lage an den Zinsmärkten (jedenfalls noch) realitätsgerecht ab. Die Vollverzinsung verstößt auch nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 1476/23).
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Festsetzung von Verspätungszuschlägen für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 1945/23).
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Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – Tariföffnung

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG lt. BAG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden (Az. 3 AZR 285/23).
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Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :012) zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
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Ampel-Wachstumsinitiative: Arbeitszeit-Ideen wirtschaftlich kontraproduktiv, schädlich für Gesundheit und Gleichstellung

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln. Das ergibt eine neue WSI-Kurzanalyse der Hans-Böckler-Stiftung.
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SGB-III-Modernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Mit weniger Bürokratie und mehr Transparenz sollen damit lt. BMAS die Weichen für eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung und eine zeitgemäße Arbeitslosenversicherung gestellt werden.
Source: Datev – SGB-III-Modernisierungsgesetz