Bundesregierung beschließt zwei verbraucherschützende Änderungen im Darlehensrecht
Die Bundesregierung hat den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der EuGH-Urteile C-383/18 und C-66/19 beschlossen.
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