BGH entscheidet erneut zum Anspruch des Käufers auf „kleinen“ Schadensersatz in „Dieselsachen“

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat sich im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 – VI ZR 40/20 – mit der Gewährung von kleinem Schadensersatz in den sog. Dieselfällen befasst (Az. VIa ZR 100/21).
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