BFH zur Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
Der BFH entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können (Az. V R 48/20).
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