BFH zur Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Der BFH hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind (Az. VI R 23/19).
Source: Datev – BFH zur Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen