BFH zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einem Verein durchgeführten Abrechnungen von Krankentransporten und Notfallrettungen gegenüber Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer der Umsatzbesteuerung unterliegen oder ob die Abrechnungsleistungen gegenüber fremden Leistungserbringern als Zweckbetrieb anzuerkennen sind (Az. XI R 32/20).
Source: Datev – BFH zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes