BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. „Mehrwegsteigen“ zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen sind (Az. III R 56/20).
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