BFH zur Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Begriff der Herstellung im Fall der Entstehung der Biersteuer durch den Tatbestand des „Herstellens ohne Erlaubnis“ gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierStG auch die nach dem Mischen des Biers mit dem Fruchtsaftgetränk stattfindenden weiteren Produktionsprozesse umfasst, sodass die bzgl. des neuen Steuergegenstands entstehenden Produktions- und Abfüllverluste nicht in die steuerbare Menge einzubeziehen sind (Az. VII R 58/18).
Source: Datev – BFH zur Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk