BFH zum Geltungsbereich der Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern einschließt, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind (Az. VIII R 45/18).
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