BFH: Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes
Der BFH entschied, dass die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraussetzt (Az. VII R 43/19).
Source: Datev – BFH: Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes