BFH: Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein
Die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der BFH entschieden hat (Az. VI R 14/18).
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