BFH: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo – Berücksichtigung von Verboten und Beschränkungen bei der Annahme von Zollanmeldungen

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob die Einfuhren aufgrund eines sog. Altvertrags nach § 77 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AWV erfolgten und daher vom Importverbot des § 77 Abs. 1 Nr. 6 AWV ausgenommen sind (Az. VII R 7/18).
Source: Datev – BFH: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo – Berücksichtigung von Verboten und Beschränkungen bei der Annahme von Zollanmeldungen