BFH: Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG darstellt, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt (Az. II R 19/20).
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