BFH: Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
Der BFH entschied, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist (Az. VI R 8/19).
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