BFH hält Verlustverrechnung bei Aktien für verfassungswidrig

Bisher lassen sich Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen steuerlich verrechnen. Der BFH hält das für verfassungswidrig und legt die Frage deshalb dem BVerfG vor (Az. VIII R 11/18).
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