BFH: Einem Unternehmen „dienende“ Gegenstände als Voraussetzung für die Haftung des Eigentümers für Steuern des Unternehmens
Der BFH hat Stellung genommen zur grundsätzlichen Bedeutung des Tatbestandmerkmals „dienen“ gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO (Az. VII R 25/21).
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