BFH: Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Beträge von geringer Bedeutung (z. B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht besteht (Az. X R 34/19).
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