BFH: Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

Der BFH entschied, dass Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 17/21).
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