Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen umfassend beteiligen
Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 17 L 225/21).
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